

Plus 10 %
aber maximal 400 Euro
- Ist-Löhne und -Gehälter steigen um 10 Prozent, aber maximal um 400 Euro pro Monat
- KV-Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter werden um 8,5 Prozent erhöht
- Neuer Mindestlohn bzw. Mindestgrundgehalt 2.426,23 Euro
- Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 8,5 Prozent
- Für Lehrlinge wurde im Vorjahr eine Erhöhung in Etappen bis 2024 beschlossen. Aufgrund der Inflation wird nun die vorgesehene Prozenterhöhung für das 2., 3. und 4. Lehrjahr auf 8,5 Prozent erhöht. Im ersten Lehrjahr steigt das Einkommen wie vorgesehen von 900 auf 1.000 Euro.
Fixe Erhöhung für nächstes Jahr
Aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Situation wurde auch für das nächste Jahr ein Abschluss vereinbart. Mit 1. November 2024 werden alle Löhne und Gehälter um ein Prozent über der künftigen rollierenden Inflationsrate angehoben.
Ausbildungsoffensive
Weiters vereinbarten die Sozialpartner eine Ausbildungsoffensive. In den nächsten Jahren sollen bis zu 10.000 Beschäftigte in der Metallindustrie ohne einschlägige Berufsausbildung zu Fachkräften qualifiziert werden.
Härtefallregelung
Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Betriebe geben, die wirtschaftlich in einer besonders schwierigen Lage sind. Der Einsatz der Regelung muss begründet und von den Gewerkschaften sowie vom FMTI bestätigt werden. Grundsätzlich kann dadurch die vereinbarte Ist-Erhöhung um maximal drei Prozent reduziert werden. Zwingend muss dabei ein Ausgleich mit den Arbeitnehmer:innen vereinbart werden, etwa in Form einer Einmalzahlung oder durch mehr bezahlte Freizeit.